Wir helfen Ihnen beim Thema Düngeverordnung

Wir helfen Ihnen beim Thema Düngeverordnung

Es wird seit Monaten über die nächsten Verschärfungen und Änderungen zur Düngeverordnung berichtet. Diese werden voraussichtlich erst ab Herbst 2020 für die landwirtschaftliche Praxis relevant werden. Bis dahin gelten natürlich die aktuellen Vorschriften der Düngeverordnung.

 

Wir unterstützen Sie auch dieses Jahr wieder bei allen Berechnungen, Fragen und Dokumentationen zur DüV:

  • * Berechnung 170 kg N-Regelung: für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
  • * Düngebedarfsermittlungen für jeden Schlag: notwendig vor der ersten Düngergabe
  • * Nährstoffvergleich plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz: bis 31.03.2020 für das zurückliegende Düngejahr erstellen
  • * Lagerraumberechnung für organische Düngemittel: Pflicht für jeden Betrieb mit Tierhaltung
  • * AVDüV: Was trifft für Sie zu: Rote Flächen, weiße Flächen, grüne Betriebe?
  • * Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe, Transport und Aufnahme von mehr als 200 to Wirtschaftsdünger pro Jahr
  • * Stoffstrombilanz: spätestens 6 Monate nach Ende des abgelaufenen Düngejahrs. Somit erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2018/19 bis spätestens zum 31.12.2019.
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Nutzen Sie bereits frühzeitig ab diesem Herbst das Beratungsangebot des Maschinenrings, um die notwendigen Dokumentationen zur Düngeverordnung zu erstellen und vermeiden Sie so die alljährliche Hektik kurz vor der nächsten Düngesaison.

Vereinbaren Sie frühzeitig Ihren persönlichen Beratungstermin mit unserem DÜV-Berater Simon Plank; Telefon: 08131/33470-22.


Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Dann melden Sie sich bei uns, wir sind für unsere Mitglieder da!