Agrardieselantrag - Was ist zu beachten?

Agrardieselantrag - Was ist zu beachten?

Agrardieselantrag 2018

Momentan sind viele Landwirte mit dem Agrardieselantrag beschäftigt. Aber welche Formulare sind wirklich notwendig?

1. Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Erstantragsteller und Hofübernehmer (Vordruck 1140)

2. Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Antragsteller nach dem ersten Antrag (Vordruck 1142)

Neu: Für die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen gibt es kein extra Formular wie im letzten Jahr. Die Erklärung wurde in die Anträge 1140 und 1142 eingearbeitet.

3. Nachträgliche Anzeige- und Erklärungspflicht für Steuerentlastungen (Vordruck 1462)

Bei Auszahlung von Steuerentlastungen, auch Agrardieselsteuererstattungen, muss einmal jährlich bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres eine Anzeige zu den erhaltenden Zahlungen gemacht werden. Hierzu ist die neue Erklärung für die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen auszufüllen. Besonderheit: Für das Kalenderjahr 2017 sind bis zum 30. Juni 2018 nur die seit dem 1. Juli 2017 erhaltenen Steuerentlastungen anzuzeigen. Das betrifft also die landwirtschaftlichen Betriebe, die erst im zweiten Halbjahr 2017 Agrardieselerstattungszahlungen erhalten haben

4. Antrag auf Befreiung von der Erklärungspflicht (Vordruck 1463)

Betragen die Steuerentlastungen je Steuerbegünstigungstatbestand in den drei Jahren vor der Erklärungspflicht je Kalenderjahr nicht mehr als 150.000 Euro, kann ein förmlicher Antrag auf Befreiung von der Erklärungspflicht gestellt werden.

Die Vordrucke für den Agrardieselantrag und die neuen Formulare finden Sie im Downloadbereich.


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