Agrardieselantrag 2016

Agrardieselantrag 2016

Agrardieselantrag - was ist neu?

Momentan sind viele Landwirte mit dem Agrardieselantrag beschäftigt. Aber was hat sich verändert? Und welche Formulare sind wirklich notwendig? Um Klarheit zu schaffen, haben wir die wichtigsten Änderungen kurz erklärt.

Unverändert:

1. Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Erstantragsteller und Hofübernehmer (Vordruck 1140)

2. Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für Antragsteller nach dem ersten Antrag (Vordruck 1142)

Neu:

3. Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Vordruck 1139)

Ohne diese Selbsterklärung werden Anträge auf Steuerentlastungen laut Zoll künftig abgelehnt. Anderslautende mündliche Auskünfte der Agrardieselstellen wurden uns auf Nachfrage nicht schriftlich bestätigt. Die Erklärung muss jährlich eingereicht werden. Diese allgemeine Erklärung ist für viele Entlastungstatbestände entworfen. Lassen Sie sich von der Fülle an Feldern (die für die Landwirtschaft meist nicht zutreffen) nicht abschrecken. Diese Erklärung kann nicht elektronisch abgegeben werden.

Neu:

4. Nachträgliche Anzeige- und Erklärungspflicht für Steuerentlastungen (Vordruck 1462)

Bei Auszahlung von Steuerentlastungen, auch Agrardieselsteuererstattungen, muss einmal jährlich bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres eine Anzeige zu den erhaltenden Zahlungen gemacht werden. Hierzu ist die neue Erklärung für die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen auszufüllen. Besonderheit: Für das Kalenderjahr 2016 sind bis zum 30. Juni 2017 nur die seit dem 1. Juli 2016 erhaltenen Steuerentlastungen anzuzeigen. Das betrifft also die landwirtschaftlichen Betriebe, die erst im zweiten Halbjahr 2016 Agrardieselerstattungszahlungen erhalten haben.

Neu:

5. Antrag auf Befreiung von der Erklärungspflicht (Vordruck 1463)

Betragen die Steuerentlastungen je Steuerbegünstigungstatbestand in den drei Jahren vor der Erklärungspflicht je Kalenderjahr nicht mehr als 150.000 Euro, kann ein förmlicher Antrag auf Befreiung von der Erklärungspflicht gestellt werden.

 

Die Vordrucke für den Agrardieselantrag und die neuen Formulare finden Sie im Downloadbereich.


Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Dann melden Sie sich bei uns, wir sind für unsere Mitglieder da!